Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des „Rodauner-Theater-Sommers“, getragen durch die Kulturvereine ArteFaktum und Rodaun Aktiv, regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucherinnen und Theaterbesuchern und den Kulturvereinen ArteFaktum und Rodaun Aktiv für die Theaterproduktionen des „Rodauner-Theater-Sommers“. Die Geschäftsbedingungen werden mit dem Kauf einer Theaterkarte angenommen.

Für Personen, die sich an den Spielstätten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

Spielstätten

Die Spielstätten sind: bei Schönwetter der Rodauner Kirchenplatz, 1230 Wien; bei Schlechtwetter das Kulturzentrum Perchtoldsdorf, Beatrixgasse 5a, 2380 Perchtoldsdorf. Die jeweiligen Spielstätten öffnen jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Der Zugang zu den Spielstätten kann grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte erfolgen. Die aktuell gültigen COVID-Präventionsregeln sind zu befolgen. Den Anweisungen der COVID-Präventionsbeaufgtragten ist Folge zu leisten. Der Besuch der Veranstaltungen ist für Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Rodauner Kirchenplatz vor der Bergkirche
Rodauner Kirchenplatz vor der Bergkirche

Die Entscheidung, ob eine Vorstellung unter freiem Himmel stattfindet, wird im Interesse aller Besucherinnen und Besucher aufgrund von Wetterprognosen getroffen und obliegt alleine dem Veranstalter. Der jeweilige Spielort wird daher am Tag der Veranstaltung um spätestens 16.00 Uhr auf den Internetseiten http://rosenkavalier.at und http://rodaunertheater.at bekannt gegeben. Auch erhalten alle Personen, die ihre Theaterkarten online gekauft haben, eine E-Mail-Information an die von ihnen angegebene E-Mailadresse, die um spätestens 16.30 Uhr versendet wird. Die Bereitstellung dieser Informationen kann nicht garantiert werden. Es liegt in der Verantwortung der Besucherinnen und Besucher sich rechtzeitig und aktiv über die aktuelle Spielstätte zu informieren. Sollte ein Karteninhaber oder eine Karteninhaberin aus Mangel an Information die falsche Spielstätte besuchen und dadurch den Vorstellungsbeginn verpassen, entsteht ihr oder ihm dadurch kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

Sollte es trotz guter Planung und gewissenhaften Prognosen bei einer Open-Air Aufführung zu einer unvorhergesehenen Wettersituation vor der Pause kommen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Vorstellung unter freiem Himmel am Rodauner Kirchenplatz aus sicherheitstechnischen Gründen abzubrechen und dem Publikum einen Ersatztermin anzubieten oder alternativ den Ticketpreis zu refundieren.

Sollte es notwendig sein, die Vorstellung unter freiem Himmel nach der Pause abzubrechen, besteht kein Recht auf einen Ersatztermin oder eine alternative Ticketrefundierung.

ie Spielstätten Rodauner Kirchenplatz und Kulturzentrum Perchtoldsdorf liegen 1,7 km auseinander. Zu Fuß ist die Entfernung in rund 25 Minuten zu bewältigen. Ein etwaiger Transport von einer Spielstätte zur anderen muss von den Theaterbesucherinnen und Theaterbesuchern selber organisiert und anfallende Kosten dafür auch selber getragen werden.

Durch einen allfälligen Wechsel der Spielstätte entstehen kein Recht auf Rückerstattung des Theaterkartenpreises oder einen Ersatztermin.

Kulturzentrum Perchtoldsdorf
Kulturzentrum Perchtoldsdorf

Bild- und / oder Tonaufnahmen

Theaterbesucherinnen und Theaterbesuchern ist das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und / oder Tonaufnahmen jeglicher Art an den Spielstätten nicht gestattet.

Während den Vorstellungen können von Organen der Kulturvereine ArteFaktum und Rodaun Aktiv oder beauftragten Personen Bild- und / oder Tonaufnahmen durchgeführt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und Betreten der Spielstätten, erklärt die Veranstaltungsteilnehmerin oder der Veranstaltungsteilnehmer das Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, etwa im Fernsehen, Radio, auf Internetseiten, in Printproduktion oder sozialen Medien-Plattformen.

Eintrittskarten

Theaterkarten sind elektronisch über die Ticketplattform eventjet.at zu erwerben.

Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind den Publikationen der Theaterproduktion zu entnehmen und enthalten bereits die Manipulationsgebühren des Ticketportals, die Gebühren für die Zahlungsabwicklung auf Seiten des Verkäufers, sowie die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Bezahlung kann über Kreditkarte, Sofortüberweisung oder EPS erfolgen.

Die Theaterkartenerwerberin oder der Theaterkartenerwerber ist verpflichtet, sofort nach Abwicklung des Kartenkaufes zu prüfen, ob sie oder er die Karte für die gewünschte Vorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt. 

Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für Nichterscheinen oder durch Zu-Spät-Kommen versäumte Vorstellungsteile wird nicht geleistet. 

Bei Umbesetzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Die Theaterkarten sind entweder als Papierausdruck oder elektronisch, etwa auf einem Mobiltelefon oder Tablet, an der Zutrittskontrolle zu den Spielstätten vorzuweisen. Der Kulturverein Rodaun Aktiv haftet nicht bei Verlust und / oder Missbrauch der Theaterkarte.

Bei Übertragung einer Theaterkarte auf eine oder einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf die Erwerberin oder den Erwerber übertragen, jene sind auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

Nach dem Beginn der Veranstaltung kann mit Rücksicht auf die anderen Besucherinnen und Besucher nur in Abhängigkeit der Entscheidung des Veranstaltungsdienstes und unter deren Führung der Zuschauerraum betreten und der zugewiesene Platz eingenommen werden. Der Veranstaltungsdienst kann diesen Zeitpunkt auch auf die Pause verlegen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäuferin oder des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Rechtsgrundlage für Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistung und zur Erfüllung der hiermit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Ausfall und Änderungen

Bei Ausfall einer Veranstaltung hat die Theaterbesucherin oder der Theaterbesucher die Wahl, eine eventuell angebotene Ersatzveranstaltung anzunehmen oder die Rückzahlung des Kartenpreises zu verlangen. Bearbeitungsgebühren und eventuell angefallene Hotel- oder Fahrtkosten werden nicht erstattet. 

Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern die Veranstalter Kulturverein ArteFaktum und Kulturverein Rodaun Aktiv nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Kulturvereine ArteFaktum und Rodaun Aktiv übernehmen keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

Garderobe und Fundsachen

Die Mitnahme von störenden Gegenständen (z.B. Schirmen) in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Abhanden gekommene Gegenstände sind unverzüglich beim Veranstaltungspersonal zu melden. Für Garderobe oder mitgeführte Gegenstände, wie etwa Decken oder Sitzkissen wird keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen der Spielstätte werden nicht akzeptiert. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. 

Hausrecht

Die Kulturvereine ArteFaktum und Rodaun Aktiv üben an den Spielstätten das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Veranstaltungspersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Diese können Haus- und Platzverweise und -verbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucherinnen und Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucherinnen oder Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucherin oder der Besucher die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. 

Die Theaterkarteninhaberin oder der Theaterkarteninhaber darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Theaterkarteninhaberin oder dem Theaterkarteninhaber andere Plätze, als die auf den Tickets aufgedruckten zugewiesen bekommen. Den Anweisungen des platzanweisenden Personals ist in diesem Falle Folge zu leisten. Ein Anrecht auf eine Rückerstattung des Tickets besteht in diesem Falle nicht.

Um einen störungsfreien Verlauf der Vorstellung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten. Das Rauchen ist nur an den dafür zugewiesen Stellen im Freien erlaubt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.